für die Erbringung von Dienstleistungen von Dalilah Plech, Karlsgartenstr. 15, 12049 Berlin. E-Mail: info@tabletennistraveller.com (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
(Stand: 25.08.2024)
0. Vorwort
Wir haben uns bei der Beschreibung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) bemüht, so nutzerfreundlich wie möglich zu sein. Indem Sie in den entsprechenden Formularen auf das Kästchen „Einverstanden“ klicken, kommt ein Vertrag zu den nachfolgenden AGB zu Stande.
Bevor Sie dies tun, lesen Sie die AGB bitte sorgfältig durch. Durch das Klicken des Kästchens erklären Sie, dass Sie die Vertragsbedingungen gelesen haben und mit ihnen einverstanden sind. Sie können die AGB auch ausdrucken oder herunterladen.
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:
Coaching und Trainingsdienstleistungen in Form von Einzeltraining, Gruppentraining, Seminaren, Events oder weiteren Form, je nach Absprache.
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
3. Vertragsschluss
Die vom Auftraggeber unterzeichnete Anmeldung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder absagen.
Ein Vertrags tritt dann in Kraft wenn die notwendige Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde. Diese beträgt (Stand: 01.08.2024) mindestens 8 Teilnehmende. Ein Seminar für eine kleinere Gruppe ist nur unter Anhebung des Preises pro Person realisierbar.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Unterlagen und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4.2 Sollte der Auftragnehmer bereits mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistungen begonnen haben, der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten jedoch nicht innerhalb von 4 Wochen ab Auftragserteilung nachkommen, so ist der Auftraggeber berechtigt, das vereinbarte Honorar vollständig in Rechnung zu stellen.
4.3 Im Falle des 4.2 ist der Auftraggeber zur Zahlung des Honorars innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Rechnung verpflichtet. Sollte der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten innerhalb von weiteren 12 Monaten nachkommen, ist der Auftragnehmer nach wie vor zur vollständigen Ausführung der beauftragten Dienstleistungen verpflichtet.
4.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, die notwendige Ausrüstung, in Form von Sportkleidung, Getränke und Schläger und weiteres, selbst zu organisieren und zu den Veranstaltungen/Trainings mitzubringen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber rechtzeitig über notwendige Materialen informieren.
5. Vergütung / Honorar
5.1 Die Vergütung wird durch Absenden des Auftrags-/ Anmeldeformulars zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Das Honorar steht klar ersichtlich im Anmeldeformular. Bei Unzureichender Teilnehmerzahl, ist eine Durchführung eines Seminars nur unter Anhebung des Honorars möglich.
5.2 Das Honorar ist (mit Ausnahme des 4.2) nach Erhalt der Auftragsbestätigung per E-Mail (z.B. als PDF) zu entrichten.
5.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber mit Übermittlung der Auftragsbestätigung eine Rechnung per E-Mail (z.B. als PDF). Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
5.4 Rabatte und Aktionen gelten nur, wenn die Aufträge über die entsprechenden Promo-Links der Rabattgeber erteilt wurden und der Rabatt auf der Bestellseite vor Absenden des Bestellformulars angezeigt und verrechnet wurden. Eine Kombinierung mehrerer Rabatte oder Aktionen oder eine nachträgliche Rabattierung von Aufträgen, die ohne Rabatt beauftragt wurden, ist nicht möglich.
6. Haftung / Freistellung
6.1 Der Auftragnehmer haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
6.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
6.3 Sollte der Auftragsnehmer aus unvorhersehbaren Gründen seine Leistung nicht erbringen können, werden alle erbrachten Zahlungen erstattet. Für anfallende Kosten in Form von Anreise oder Übernachtung übernimmt der Auftragsnehmer keine Haftung. Sofern erwünscht, kann über eine Verlegung der Leistung abgestimmt werden.
7. Vertragsdauer und Kündigung
7.1 Der Auftraggeber erklärt sich mit der Widerrufsbelehrung des Auftragnehmers einverstanden.
7.2 Der Vertrag betrifft nur die ausgewählte und betreffende Dienstleistung.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
8.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
8.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
9.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
9.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
9.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
10. Sonstiges
10.1 Der Auftragnehmer ist nicht für den Erfolg und die Leistungssteigerung der Auftragsgebenden verantwortlich. Der Auftragnehmer erfüllt alle Dienstleistungen beim besten Wissen und Gewissen. Etwaige Gewährleistungsansprüche sind somit nichtig, insofern die Dienstleistungen ordnungsgewäß durchgeführt wurden.
10.2 Die Teilnahme an jeglichen Trainingseinheiten geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Auftragnehmer ist vor Abschluss des Vertrages über alle potenziellen Hürden und Risiken des Auftraggebers zu informieren. Dazu zählen sämtliche körperliche Einschränkungen, Vorerkrankungen oder weitere Behinderungen. Sollte der Auftragnehmer das Risiko als zu hoch einstufen, behält er sich vor den Auftrag nicht anzunehmen.
10.3 Mit Anmeldung an einem Event, Seminar oder Kurs erklärt sich der Auftraggeber einverstanden damit, dass Fotos und Videos aufgenommen und veröffentlich werden, auf denen er oder sie möglicherweise zu sehen ist. Der Auftragnehmer informiert die Teilnehmenden immer rechtzeitig.
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